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Betriebsarzt
Jeder Betrieb mit mindestens einem angestellten Fahrer muß ab dem 01.10.2001 die Betreuung durch einen Arzt für Arbeitsmedizin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleisten. Im Ergebnis wird diese Vorschrift vermutlich keinen Vorteil für die Betroffenen bringen. Lediglich die Kosten steigen ein weiteres Mal. Um die finanziellen Nachteile in Grenzen zu halten, empfehlen wir die betriebsärztliche Betreuung durch den LHT.


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