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Ankündigungen des Ordnungsrates

1. Ankündigung


In letzter Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass Wagen von „dt“ bei Dunkelheit, einsetzender Dämmerung und schlechter Sicht mit defekten oder ausgeschalteten Funknummernbeleuchtungen durch die Stadt fahren.

Bei den eben genannten Gegebenheiten muss die Funknummernbeleuchtung eingeschaltet sein.

Der Ordnungsrat möchte allen angeschlossenen Unternehmen, Teilnehmern und Fahrern noch einmal Kapitel I, Punkt 6 der Funkbetriebsordnung ins Gedächtnis rufen:
„… Eine defekte Funknummernbeleuchtung ist der Zentrale umgehend bekanntzugeben und schnellstmöglich in einen ordnungsgemäßen Betriebszustand zu bringen. …“

In der Regel handelt es sich bei defekten Funknummernbeleuchtungen nur um kaputte „Glühbirnen“.
Mit „schnellstmöglich“ ist gemeint, dass defekte Birnen umgehend an der nächsten z.B. Tankstelle oder Werkstatt an der man die nötigen Birnen kaufen kann, ausgewechselt werden müssen.

Auch eine defekte Funknummernbeleuchtung, die nicht umgehend repariert wird, kann zu einer Eintragung führen.



2. Ankündigung


Zukünftig wird der Ordnungsrat schärfer gegen den Funkordnungsverstoß "falscher Fahrgast" vorgehen.

Vergesst nicht, auch wenn Ihr Euch über eine Gegensprechanlage beim Kunden gemeldet habt, beim Einsteigen des Fahrgastes nach seinem Namen / Bestellnamen zu fragen.

Die richtige Fage an den Fahrgast muss lauten: "Auf welchen Namen haben Sie bestellt?"

Wichtig: Wenn Ihr bei Firmen / Hotels / Ärzten / Gaststätten usw. keinen Namen zur Bestelladresse vermittelt bekommt, dann habt Ihr Euch immer am Empfang / Tresen zu melden.
In der Regel wird Euch der Fahrgast gezeigt oder er wird benachrichtet.

(Es sei denn, es wird der Zusatz "kommt raus" dazu gesschrieben. In diesem Fall muss die Frage lauten: "Von welcher Firma / Arztpraxis o.ä. wurde bestellt?")

Nur so könnt Ihr Euch sicher sein, dass der Fahrgast, der bei DAS TAXI bestellt hat, auch SEIN Taxi bekommt.



(Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige beider Geschlechter.)


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