Sie sind hier:
Betrieb / gesetzl. Vorschriften / lfd.
/ |
|
Kindersitze im Taxi
|
|
Info Verkehrswacht: Übersicht Kindersitze (Quelle: Verkehrswacht) Info DT-Fassung: DT-Info zum Thema Kindersitze (03/08)
Checkliste beim Kauf von Kindersitzen (Quelle: Verkehrswacht)
|
Quelle: Mopo 2006
Kindersitz-Klassen
Geeignete Kindersitze sind mit dem Prüfzeichen ECE 44 gekennzeichnet. Unterteilt sind sie in vier Gewichtsklassen: Klasse 0 für Babys bis neun Kilo, Klasse I (neun bis 18 Kilo), Klasse II (15 bis 22 Kilo) und Klasse III (18 bis 36 Kilo).
Ausnahme für Taxis
Für sie gilt die 7. Ausnahmeverordnung der StVO. Danach müssen Taxen nur zwei Kinder in Kindersitzen der Gewichtsklassen I bis III sichern. Ein drittes Kind darf ohne Kindersitz mitfahren. Generell sind Taxifahrer nicht verpflichtet, Kindersitze dabeizuhaben. Eine Babyschale müssen Taxen nicht bereitstellen.
Bußgeld und Punkte
Wer seine Kinder nicht wie in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben im Auto sichert, zahlt bei einem Kind 30 Euro, bei zwei Kindern 35 Euro. Ein Punkt in Flensburg und 40 Euro beziehungsweise 50 Euro werden fällig, wenn ein beziehungsweise mehrere Kinder gar nicht angeschnallt sind.
|